Dienstgrade
Dienstgrade Freiwillige Feuerwehr in Thüringen
Die Dienstgradabzeichen der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr werden als Schulterstück auf der Uniformjacke bzw. als Aufschiebeschlaufe auf dem Hemd oder der Bluse getragen.
Grundvoraussetzung für den Erhalt eines Dienstgrades (Beförderung) ist die Erreichung der jeweils angegebenen Mindestvoraussetzungen (Qualifikation, Dauer). Jedoch wird nicht automatisch mit Erreichung der Voraussetzungen befördert, sondern auf Vorschlag.
Die Dienstgrade haben bei der Freiwilligen Feuerwehr keinerlei Auswirkungen auf den Dienst, Berechtigungen etc.
Die Beförderung / der Dienstgrad ist daher als Auszeichnung zu verstehen.
Bild alt/neu | Dienstgrad | Voraussetzung |
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Feuerwehrmann-Anwärter, Feuerwehrfrau-Anwärterin | während/bis zum Abschluss Truppmannausbildung | |
Feuerwehrmann, Feuerwehrfrau | Abschluss Truppmannausbildung | |
Oberfeuerwehrmann, Oberfeuerwehrfrau | 5 Jahre Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau oder Truppmannausbildung zuzüglich Ausbildung für Sonderfunktion |
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Hauptfeuerwehrmann, Hauptfeuerwehrfrau | 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau oder Truppführerausbildung |
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Löschmeister, Löschmeisterin | 10 Jahre Hauptfeuerwehrmann/Hauptfeuerwehrfrau mit Truppführerausbildung oder Gruppenführerausbildung |
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Oberlöschmeister, Oberlöschmeisterin | 10 Jahre Löschmeister/-in oder Ausbildung zum Zugführer/-in |
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Brandmeister, Brandmeisterin | 10 Jahre Oberlöschmeister/-in mit Gruppenführerausbildung oder 5 Jahre Oberlöschmeister/-in mit Zugführerausbildung oder Ausbildung als Führer/-in von Verbänden |
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Oberbrandmeister, Oberbrandmeisterin | 10 Jahre Brandmeister/-in mit Zugführerausbildung oder 5 Jahre Brandmeister/-in mit Ausbildung als Führer/-in von Verbänden |
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Hauptbrandmeister, Hauptbrandmeisterin | 10 Jahre Oberbrandmeister/-in mit Ausbildung als Führer/-in von Verbänden |